| • Wirtschaftsermittlungen |
| Wirtschaftsermittler
werden
in der Regel von Unternehmen beauftragt.
Sie
können z.B. eingeschaltet werden, bei Abrechnungsbetrug, bei Verstoß gegen
UWG
u.v.m.
Zu den Wirtschaftsermittlungen gehören bestimmte Delikte, zu deren strafrechtlicher
Beurteilung auch besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.
Die Zahl der aufgedeckten Fälle hat sich im Laufe der letzten Jahre derartig
erhöht, dass Wirtschaftskriminalität mit zu den wirklich großen volkswirtschaftlichen
Schadensrisiken zählt. Die durch Wirtschaftskriminalität zugefügten Vermögensschäden
bedrohen Unternehmen jeder Größenordnung.
Wir verfügen über eine umfangreiche, technisch zeitgemäße
Ausrüstung, die ein professionelles und unauffälliges Arbeiten ermöglicht.
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Wir
haben uns auf die professionelle Durchführung von Observationen und Recherchen
jeglicher Art spezialisiert und üben unsere Tätigkeit in allen
Bundesländern sowie im Ausland aus.
Das
Ziel der Detektive ist im Allgemeinen die Beschaffung von Informationen
und gerichtsverwertbaren Beweismaterial für ihre Auftraggeber. Detektive
werden beauftragt, wenn Auftraggeber kein Interesse daran haben staatliche
Institutionen einzuschalten aber ermittelt werden soll.
Jeder Mensch kann durch das Schicksal Gründe für eine Beauftragung eines Detektivs
haben, wenn z.B. die Frau fremdgeht, ein Familienmitglied vermisst wird oder
der unterhaltspflichtige Ehemann nicht zahlen will und nicht auffindbar ist. |
Tel.: 069 - 469 39 775 |